Präambel
Die LANGENACHTDESYOOOGA ist ein deutschlandweites Projekt des Vereins „Yoga für alle e.V.", dessen Zweck es ist, den gemeinnützigen Satzungszweck durch Yoga-Anbietende (z.B. Sportvereine, Yoga-Studios, Boulderhallen, gemeinnützige Einrichtungen) zu verwirklichen. Sie öffnen an diesem Abend ihre Türen, um Yoga zum Probieren und Vertiefen anzubieten. Den teilnehmenden BesucherInnen der Veranstaltung soll vermittelt werden, welche gesundheitliche und entspannende Wirkung Yoga im Sinne von Yoga für alle e.V. haben kann.
Die Veranstaltung soll außerdem soziales Yoga ermöglichen. Soziales Yoga umfasst Yoga-Angebote für notleidende oder gefährdete Menschen, d.h. Geflüchtete, Opfer von Straftaten, Menschen im Rollstuhl oder mit psychischen Erkrankungen, Häftlinge im Strafvollzug oder für traumatisierte oder trauernde Menschen sowie für Menschen in Altersarmut. Yoga für alle e.V. bildet Yoga-Lehrende speziell für soziales Yoga fort.
Der Verein will durch diese Veranstaltung nicht nur Aufmerksamkeit für seine Arbeit in der Bevölkerung wecken, sondern auch Jedem die Möglichkeit geben, unkompliziert und unverbindlich erste Erfahrungen mit Yoga zu sammeln. Yoga umfasst nicht nur körperliche Übungen, sondern auch weitere Techniken wie z.B. Meditation, die allesamt die Gesundheit fördern können. In einer entspannten Atmosphäre wird am 19. Juni 2021 von 17 – 23 Uhr in verschiedenen Städten Deutschlands zeitgleich die Vielfalt des Yoga in all seinen Ausprägungen erfahrbar. Bis zu 200 sehr unterschiedliche Yogakurs-Angebote von bis zu 100 Yoga-Anbietenden machen dies möglich. Teilnehmende und Yoga-Anbietende lassen sich gemeinsam auf dieses einzigartige Event ein. Aufgrund der durch die Covid-19 Pandemie bedingten Einschränkungen findet die LANGENACHTDESYOOOGA 2021 als Online-Event statt.
§ 1 Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem gemeinnützigen Verein Yoga für alle e.V. (im Folgenden: Verein)
und
den Yoga-Anbietenden
im Rahmen der LANGENACHTDESYOOOGA ONLINE 2021 (im Folgenden: Veranstaltung)
am 19.06.2021.
Die LANGENACHTDESYOOOGA ONLINE 2021 findet digital, d.h. per Livestream, statt.
Die Kernidee der Veranstaltung ist die gemeinschaftliche Verwirklichung des gemeinnützigen Satzungszwecks des Vereins. Trotz der deutschlandweiten Verteilung der beteiligten Yoga- Anbietenden wird ein gemeinsames Projekt mit einem gemeinschaftlichen Ziel gestaltet, so dass die Yoga-Anbietenden als Hilfspersonen gemäß § 57 Abgabenordnung tätig werden.
§ 2 Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Die E-Mail mit der der Verein die Yoga-Anbietenden zur Teilnahme an der Veranstaltung LANGENACHTDESYOOGA ONLINE 2021 einlädt, stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Sinne der §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch dar. Der Einladung ist dieser Vertrag beigefügt.
Die Yoga-Anbietenden kaufen das Ticket ‘YOOGANACHT Online 2021 - Yoganachtgebühr für teilnehmende Studios’ über das Ticketportal Reservix GmbH. Dies gilt sodann als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Vertrag zwischen dem Verein und den Yoga-Anbietenden kommt mit Versand des Tickets (auch digital) zustande, dies stellt die Annahme dar.
§ 3 Pflichten der Yoga-Anbietenden
Die LANGENACHTDESYOOOGA ONLINE 2021 ist eine deutschlandweite Veranstaltung des Vereins, der sich Hilfspersonen vor Ort bedient.
§ 4 Gebühren
Die Yoga-Anbietenden verpflichten sich, eine Gebühr zwischen 108 Euro und 165 Euro inkl. 7% Mwst. (Yoga-Anbietende können frei wählen) an den Verein zu zahlen, um Kosten für Werbematerialien und Öffentlichkeitsarbeit zu decken. Zusätzlich fallen bei der Buchung über den Ticketveranstalter Reservix GmbH Buchungsgebühren in Höhe von 2€ an.
Die Erlöse der LANGENACHTDESYOOOGA ONLINE 2021 kommen den gemeinnützigen Projekten des Vereins zugute.
§ 5 Rechte und Pflichten des Vereins
1. Der Verein plant die Veranstaltung, gestaltet die Rahmenbedingungen und führt die
Werbung hierfür durch. Dies umfasst:
2. Im Rahmen der Veranstaltungsorganisation werden die Yoga-Anbietenden für den Verein im Vorfeld (Programmgestaltung, Lesen der Mailings von Yoga für alle e.V. zum Event, Einhalten von Fristen, Werbung für das Event), während der Durchführung und im Nachhinein tätig.
3. Der Verein erteilt den Yoga-Anbietenden Weisungen, wie die Veranstaltung im Sinne des Vereinszwecks durchzuführen ist. Dies beinhaltet insbesondere den Sinn und Zweck der Veranstaltung, den Hinweis auf soziales Yoga sowie die Dauer von maximal 45 Minuten pro Programmpunkt.
4. Der Verein verbindet alle Yoga-Anbietenden und stellt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit deren Beitrag zur Veranstaltung vor. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Verein, die Yoga-Anbietenden mit ihren Studios und den von ihnen im Rahmen der LANGENACHTDESYOOOGA ONLINE 2021 angebotenen Kursen auf der Veranstaltungs-Website und in einer webbasierten App zu platzieren. Dafür bedient er sich den von den Yoga-Anbietenden bereitgestellten Informationen. Für die Richtigkeit dieser Angaben haben allein die Yoga-Anbietenden Sorge zu tragen.
5. Der Verein ist berechtigt, die vertragskonforme Durchführung beim Yoga-Anbietenden zu kontrollieren.
§ 6 Datenschutz
Als Anlage zu diesem Vertrag wird das Informationsblatt nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung über die Datenverarbeitung der Yoga-Anbietenden übergeben (s. Download unter diesem Vertrag).
§ 7 Einhaltung gesetzlicher Pflichten
Die Yoga-Anbietenden verpflichten sich im Rahmen der Durchführung der LANGENACHTDESYOOOGA ONLINE 2021 zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in der jeweils geltenden Fassung sowie aller Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.
Die Yoga-Anbietenden stellen den Verein von allen Ansprüchen, hierzu gehören insbesondere Art. 82, 83 DS-GVO und § 13 MiLoG, frei. Dies gilt auch für etwaige erforderliche Kosten, die dem Verein in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Hamburg, 15. Januar 2021
Yoga für alle e.V.
Der Vorstand
Fruchtallee 19a in 20259 Hamburg | Steuernummer 17/ 454/ 05580 Bankverbindung: GLS-Bank Bochum |IBAN: DE28430609672048663400