Einverständniserklärung 10. LANGENACHTDESYOOOGA
für Studios, Vereine und andere Organisationen
1. Grundlage
2. Rahmenbedingungen 10. LANGENACHTDESYOOOGA
3. Rechte und Pflichten Studios/Vereine/Organisationen
4. Rechte und Pflichten YOGAHILFT
5. Datenschutz
1. Grundlage
YOGAHILFT! 5.000 Menschen in Hamburg soll die 10. LANGENACHTDESYOOOGA, ein Projekt des Vereins Yoga für alle e.V. unter dem Motto YOGAHILFT am 24. Juni 2023 von 17
- 23 Uhr in Yogastudios, Sportvereinen und anderen Organisationen / Einrichtungen in Bewegung bringen. Indoor, in 10 Hamburger Parks und an anderen besonderen Orten. Für die 10.
LANGENACHTDESYOOOGA öffnen sich überall Türen, wo es Yoga gibt: Alle Yogastile, Yoga für Alte, Junge, Dicke, Dünne, Bewegliche, Unbewegliche und auch barrierefrei für Menschen mit
Einschränkungen. Yoga für alle überall in Hamburg!
Die 10. LANGENACHTDESYOOOGA schafft am 24. Juni von 17 - 23 Uhr einen leichten Einstieg für alle ins Yoga. Kostenlos, niedrigschwellig, vielfältig.
Gemeinsam mit allen, die Yoga in Hamburg anbieten, zeigt Yoga für alle e.V., dass Yoga gesellschaftlich relevant ist. Gemeinsam setzen wir die Vielfalt des Yoga mit
ihrer psychosozialen Wirkung für eine breite Öffentlichkeit ins Licht.
Damit erfüllt die 10. LANGENACHTDESYOOOGA die Active City Strategie der Freien und Hansestadt Hamburg für diesen 24. Juni und darüber hinaus mit Leben. Denn über
die Veranstaltung hinaus wird es ständige Angebote Yoga im Park geben.
Das Landessportamt fördert erstmals die LANGENACHTDESYOOOGA. Alle Yoga-Anbietenden können 2023 ihr Yoga ohne Gebühr am 24. Juni präsentieren. Auch für
Teilnehmer*innen ist die Veranstaltung kostenlos.
2. Rahmenbedingungen der 10. LANGENACHTDESYOOOGA
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YOGAHILFT plant die Veranstaltung, gestaltet die Rahmenbedingungen und sorgt für die mediale Präsenz.
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Diese Einverständniserklärung regelt das Verhältnis zwischen dem gemeinnützigen Verein Yoga für alle e.V. (im Folgenden: YOGAHILFT) und den Yoga-Anbietenden
(Studios, Vereine, andere Organisationen) im Rahmen der 10. LANGENACHTDESYOOOGA am 24.06.2023 in Hamburg.
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Die 10. LANGENACHTDESYOOOGA wird am 24.6.2023 von 17 - 23 Uhr durch Yoga-Anbietende in Hamburg gestaltet - in Präsenz, indoor und outdoor. Jede Yoga-Einheit ist
maximal 45 Minuten lang. Die Anzahl der Einheiten bleibt den Yoga-Anbietenden überlassen.
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Mit dem Ausfüllen des digitalen Anmeldeformulars erklären sich Studios, Vereine oder andere Organisationen verbindlich bereit, die 10. LANGENACHTDESYOOOGA mit zu
gestalten.
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Die Kernidee der Veranstaltung ist die gemeinschaftliche Verwirklichung des gemeinnützigen Satzungszwecks des Vereins. Mit allen beteiligten Yoga- Anbietenden
wird ein gemeinsames Projekt mit einem gemeinschaftlichen Ziel gestaltet, so dass die Yoga-Anbietenden als Hilfspersonen gemäß § 57 Abgabenordnung tätig werden.
3. Rechte und Pflichten der Yoga-Anbietenden (Studios, Vereine, andere Organisationen)
- Die Yoga-Anbietenden setzen sich aktiv für ein Gelingen der Veranstaltung ein.
- Im Vorfeld:
- YOGAHILFT als Veranstalterin LANGENACHTDESYOOOGA kommuniziert mit den Yoga-Anbietenden per E-Mail bzw. Newsletter. Diese sind unbedingt zu lesen.
- Die Yoga-Anbietenden senden alle erforderlichen Texte und Bildmaterial fristgerecht an YOGAHILFT, damit Druckerzeugnisse, Yoganacht-App und Website pünktlich erscheinen
können.
- Dazu erhalten sie von YOGAHILFT Links zu digitalen Formularen.
- Die Yoga-Anbietenden machen intensiv Werbung für die
10. LANGENACHTDESYOOOGA auf ihren Kanälen (Instagram, Facebook, linkedin, Website, Newsletter, Screens), wobei sie den Gemeinschafts-Charakter der Veranstaltung betonen, auf
die Active City-Strategie Hamburgs verweisen und auf die Vielfalt der Angebote. Sie nutzen dazu die Hashtags #yoganacht #yogahilft
- YOGAHILFT stellt im Downloadbereich der Website yoganacht.de Vorlagen / Visuals kostenfrei zur Verfügung.
- Während der Durchführung:
- Die Yoga-Anbietenden sorgen am 24.6.2023 dafür, dass in ihrem Studio, Verein oder andere Organisation eine herzliche, einladenden Atmosphäre entsteht, in der sich die
Teilnehmer*innen wohl fühlen und eine schöne Yoga-Erfahrung machen.
- Alle Yogalehrenden erläutern zu Beginn jeder Stunde, was YOGAHILFT ist und weisen auf die QR-Codes auf den ausgehängten Plakaten hin, die zum Spendenlink für YOGAHILFT führen.
YOGAHILFT stellt dafür Informationen / Fact-Sheet zur Verfügung.
- Die Yoga-Anbietenden zählen sie die Anzahl der Teilnehmer*innen pro Kurs und stellen diese Zahlen YOGAHILFT per Online-Formular zur Verfügung.
- Die Yoga-Anbietenden verwenden in ihrem Studio, Verein oder andere Organisation ausschließlich die von YOGAHILFT zur Verfügung gestellten gedruckten oder digitalen
Werbemittel, um auf die 10. LANGENACHTDESYOOOGA hinzuweisen.
- Im Nachhinein:
- Die Yoga-Anbietenden stellen YOGAHILFT Fotos der 10. LANGENACHTDESYOOGA zur Verfügung und machen Nachberichte auf den eigenen Kanälen (s.o.).
- Die 10. LANGENACHTDESYOOOGA ist frei von Goodie-Bags und Werbung. Die Yoga-Anbietenden gehen keine Sponsoring-Verträge ein.
- Die Yoga-Anbietenden halten für sich und das gesamte von ihnen eingesetzte Lehrpersonal eine Haftpflichtversicherung vor.
- Die Haftung bleibt bei den Studios, Vereinen und anderen Organisationen. Es liegt insbesondere in ihrem Verantwortungsbereich, die Verkehrssicherungspflichten während der Veranstaltung zu
gewährleisten, ausreichend qualifiziertes Aufsichtspersonal zur Verfügung zu stellen sowie die Hygiene- und Sauberkeitsstandards zu beachten.
- Die Yoga-Anbietenden dürfen keine Daten von den Teilnehmenden erheben, speichern und/oder weiterverarbeiten.
- Die Yoga-Anbietenden verpflichten sich im Rahmen der Durchführung der 10. LANGENACHTDESYOOOGA zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und
des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns in der jeweils geltenden Fassung sowie aller Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.
- Die Yoga-Anbietenden stellen YOGAHILFT von allen Ansprüchen, hierzu gehören insbesondere Art. 82, 83 DS-GVO und § 13 MiLoG, frei. Dies gilt auch für etwaige erforderliche Kosten, die
YOGAHILFT in diesem Zusammenhang entstehen.
4. Rechte und Pflichten YOGAHILFT
YOGAHILFT plant die Veranstaltung, gestaltet die Rahmenbedingungen und führt Öffentlichkeitsarbeit hierfür durch. Dies umfasst:
- Werbung über Pressearbeit u.a.:
- Gestaltung von Informations- und Werbematerialien (Website, App, Plakate)
- Druck von Informations- und Werbematerialien (Plakate)
- Gestalten und Befüllen einer WebApp.
- Informationen über den Zweck des Vereins und Erläuterung des Konzepts ‚soziales Yoga'
- Information der Yoga-Anbietenden und Bereitstellung von Ansprechpartnern
- Ankündigung der Veranstaltung über Social Media.
- Akquise von pro-bono-Werbung in Fahrgast-TV und auf Plakatflächen sowie von Kooperationen mit Reichweiten-Partner*innen.
- YOGAHILFT erteilt den Yoga-Anbietenden Weisungen, wie die Veranstaltung im Sinne des Vereinszwecks durchzuführen ist. Dies beinhaltet insbesondere den Sinn und Zweck der Veranstaltung, den
Hinweis auf soziales Yoga sowie die Dauer von maximal 45 Minuten pro Programmpunkt.
- YOGAHILFT verbindet alle Yoga-Anbietenden und stellt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit deren Beitrag zur Veranstaltung vor. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich YOGAHILFT, die
Yoga-Anbietenden mit ihren Studios, Vereinen und anderen Organisationen und den von ihnen im Rahmen der 10. LANGENACHTDESYOOOGA angebotenen Kursen auf der Veranstaltungs- Website
(www.yoganacht.de) und in einer webbasierten App zu platzieren.
Dafür verwendet YOGAHILFT die von den Yoga-Anbietenden per Online-Formular bereitgestellten Informationen. Für die Richtigkeit dieser Angaben haben allein die Yoga-Anbietenden Sorge zu
tragen.
Berechtigte Korrekturwünsche können per Support-Formular oder Mail an info@yoganacht.de gesendet werden.
- YOGAHILFT ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung bei den beteiligten Yoga-Anbietenden zu besuchen.
5. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Website.
Hamburg, 8. Februar 2023
Yoga für alle e.V.
Der Vorstand
Fruchtallee 19a in 20259 Hamburg | Steuernummer 17/ 454/ 05580
Bankverbindung: GLS-Bank Bochum | IBAN: DE28430609672048663400